
ZUMBau-Führerscheine können in 14 Baumaschinenkategorien in einer der 24 vom ZUMBau zugelassenen Prüfungsstätten erworben werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung wird die Qualifikation zur/zum „Geprüften Baumaschinenführer*in in der Bauwirtschaft“ durch eine Checkkarte (den ZUMBau-Führerschein) bescheinigt. Damit gilt die Unterweisung nach Arbeitsschutzgesetz als erfolgt.
Die ZUMBau-Qualifikation ist eine der hochwertigsten für den/die Baumaschinenführer*in, denn nur in den eingesetzten Prüfungsausschüssen in den ZUMBau-Prüfungsstätten prüft die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit. Deshalb wird auch nur die ZUMBau-Qualifikation von der BG Bau gefördert.
Diese Qualifikation ist vor allem für die Unfallprävention, d.h. die Vermeidung von Personen- und Sachschäden wichtig, dient aber auch einem wirtschaftlichen Einsatz der Baumaschinen. Weiterhin steht sie für fundierte Kenntnisse bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Baumaschinentechnik, bei Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Instandsetzung, Arbeitskunde und Arbeitsorganisation. Alle diese Aspekte tragen zur Sicherheit, Effizienz, Produktivität und Nachhaltigkeit auf der Baustelle bei.
Die registrierte Checkkarte dient u. a. zur Vorlage bei Aufsichtsbeamten von Staat und Berufsgenossenschaft bei Baustellenkontrollen. Gegenüber Auftraggebern und Bauherrn kann mit der Beschäftigtenqualifikation transparent geworben werden. Auf dem Markt heben sich diese Unternehmen im Vergleich zu Mitbewerbern positiv ab, denn sie dokumentieren damit die gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbständigen Führen von Baumaschinen beauftragt werden.
Mehr als 20.000 „Geprüfte Baumaschinenführer*innen in der Bauwirtschaft“ sind bereits qualifiziert.















